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28.05.2021

Familienunternehmer: Lieferkettengesetz ist ein gut gemeintes, aber miserabel verfasstes Gesetz

Reinhold von Eben-Worlée: Lieferkettengesetz kommt zur Unzeit

Union und SPD haben sich gestern über das Lieferkettengesetz verständigt. Nun soll es der Bundestag noch vor der Sommerpause durchpeitschen.

Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER: „Es ist und bleibt ein gut gemeintes, aber miserabel verfasstes Gesetz, das darüber hinaus noch in einer Zeit aufgesetzt wird, in der die internationalen Lieferketten ohnehin äußerst brüchig und zunehmend instabil sind. Aus den unterschiedlichsten Gründen gibt es bereits ernste Lieferengpässe bei sehr vielen strategisch wichtigen Produkten – die am Bau und der Mikroelektronik sind am offensichtlichsten. Wenn die große Koalition jetzt auch noch dieses Lieferkettengesetz in Kraft setzt, wird der dringend benötige Aufschwung abgewürgt bevor die Bürger ihn bemerken. Unsichere Rechtsbegriffe im Gesetzestext gepaart mit weiten Klagemöglichkeiten für professionelle Kläger wie NGO und Gewerkschaften sind unkalkulierbare Risiken für unsere im Welthandel tätigen Unternehmen.“
 
„Völlig unverständlich für die Unternehmer ist es, warum niemand aus der CSU-Führung ihrem Entwicklungsminister klar gemacht hat, dass es bei einem solch ambitionierten Gesetz guter Wirtschaftsjuristen bedarf, um unbeabsichtigte Kollateralschäden für die überwiegend rechtstreue deutsche Wirtschaft zu vermeiden. Was uns jetzt vorliegt, wirft die Frage auf, ob die Union ihr Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und saubere Gesetzesarbeit nun gänzlich verloren hat.“
 
Eben-Worlée weiter: „Deutsche Mittelständler sind beispielsweise bei der Abnahme kleiner Stückzahlen eines importierten Massenproduktes oder eines aus mehreren Komponenten gefertigten Bauteils gar nicht in der Lage, die vorgesehenen Anforderungen zu erfüllen. Das Ergebnis: Entweder wird der Mittelständler auf die rechtsunsichere heimische Fertigung seiner Produkte verzichten oder er muss zur rechtlichen Absicherung so viele Berater beschäftigen, dass sein Produkt nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Die im Gesetz angelegte vorübergehende Beschränkung auf größere Betriebe beruhigt uns in diesem Zusammenhang überhaupt nicht, da diese oftmals eng mit kleineren Lieferanten zusammenarbeiten, und die Risiken sowie die bürokratischen Lasten alsbald auf diese abwälzen werden.“
 
Deshalb appellieren DIE FAMILIENUNTERNEHMER an die Abgeordneten von CDU und CSU, dass sie auf eine juristisch sauberen Überarbeitung dieses unausgereiften Gesetzesvorhabens bestehen. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber abwarten bis die laufenden Lieferkettenprobleme nicht mehr unseren Wirtschaftsaufschwung bedrohen. „Den Menschenrechten ist überhaupt nicht geholfen, wenn sich verantwortungsvolle deutsche Unternehmen aufgrund eines miserabel verfassten Gesetzes aus den internationalen Lieferketten zurückziehen und das Feld Unternehmen aus Ländern überlassen, die es weder mit den Menschenrechten noch mit dem Umweltschutz so genau nehmen. Ohnehin wäre eine mit der EU abgestimmte Regelung der wesentlich bessere Weg. Aber dazu scheint diese Bundesregierung offensichtlich nicht in der Lage zu sein", so von Eben-Worlée abschließend.

 
 
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