Unternehmensnahe Politik

 

Referentenentwurf

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

DIE FAMILIENUNTERNEHMER begrüßen, dass der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs am 15. Mai 2019 im Bundeskabinett beschlossen wurde.
Mitbewerber können bei der Abmahnung von Verstößen gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten, die im Fernabsatz und Telemedien begangen werden, keinen Aufwendungsersatz mehr verlangen. Diese Regelung schließt datenschutzrechtliche Informationspflichten ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs ein und gilt für die Verstöße aller Marktteilnehmer.
Darüber hinaus ist eine datenschutzspezifische Ausnahme vom Aufwendungsersatz für Abmahnungen von kleinen und Kleinstunternehmen sowie vergleichbaren Vereinen wegen sonstiger Datenschutzverstöße durch Mitbewerber enthalten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Vertragsstrafe in diesen Fällen bei der Erst-Abmahnung nicht vereinbart werden darf. Aus Sicht von DIE FAMILIENUNTERNEHMER ist dies ein sehr gutes Ergebnis, was die Gefahr einer unberechtigten Abmahnwelle reduziert.

 

Stellungnahme

Zum Mandat der Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“

DIE FAMILIENUNTERNEHMER finden es gut und wichtig, dass die Bundesregierung jetzt eine Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ mit der Aufgabe einsetzt, Strukturreformen für den Bereich Digitalisierung und Vernetzung in den europäischen Volkswirtschaften weiter vorzubereiten, mithin auch eine etwaig anstehende weitere GWB-Novellierung. Ohne Frage stellen sich gerade in Bezug auf die Wettbewerbsordnung, gleichzeitig freilich auch für den übrigen Rechtsrahmen in Deutschland und in EU-Europa, neuartige Herausforderungen.

 

Stellungnahme

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Das ausufernde Datenschutzrecht mit seinen zahlreichen neuen Pflichten ist für viele Unternehmer schon anstrengend genug. Kommen dann auch noch Abmahnvereine aller Art hinzu, die daraus Geld zu machen versuchen, wird der Stress noch größer. Es ist daher verdienstvoll, wenn das BMJV jetzt versucht, dem um sich greifenden Abmahnunwesen einen Riegel vorzuschieben. Allerdings kann der gute Vorsatz nicht genügen. In den vorgeschlagenen Einzelregelungen bleibt noch einiges zu verbessern. DIE FAMILIENUNTERNEHMER üben Detailkritik an einem Gesetz, für das aber in seiner Zielrichtung unbedingt Bedarf besteht.

 

Stellungnahme

Zum XXII. Hauptgutachten der Monopolkommission

DIE FAMILIENUNTERNEHMER sprechen der Monopolkommission auch für dieses Hauptgutachten ihre große Anerkennung und ihren Dank aus. Die Monopolkommission macht sich wiederum um die Wahrung und laufende Weiterentwicklung eines dem Wettbewerb in Deutschland förderlichen Rahmens verdient. Die folgenden Anmerkungen und Kommentare von DIE FAMILIENUNTERNEHMER konzentrieren sich auf das Kapitel „Algorithmen und Kollusion“.

 

Stellungnahme

Zum Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (10. GWB-ÄndG)

DIE FAMILIENUNTERNEHMER teilen den Standpunkt der Bundesregierung, dass vor allem eine Anpassung des GWB an die veränderten Verhältnisse und Herausforderungen in einer sich weiter digitalisierenden Wirtschaft geboten ist.

 

 
 
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