Steuerpolitik

Steuerpolitik

In keinem Land der Welt gibt es so viele Familienunternehmen wie in Deutschland. Das Steuerrecht kann diese gewachsenen Strukturen unterstützen oder eben auch behindern. Gröbste Fehler zu vermeiden reicht deshalb nicht. Vielmehr müssen nach der Corona-Krise gezielte Impulse gesetzt werden, um die Wirtschaft im Land anzukurbeln und nicht auszubremsen. Wer jetzt die Vermögensteuer oder eine Verschärfung der Erbschaftsteuer in Erwägung zieht, löst einen Dominoeffekt aus. Stattdessen gilt es substanzbesteuernde Elemente in der Gewerbesteuer zu ersetzen, bürokratische Pflichten im Steuerrecht an das 21. Jahrhundert anzupassen und eine Reform des Unternehmensteuerrechts auf den Weg zu bringen, die ein Ende der Diskriminierung von Investitionen mit Eigenkapital bringt.

 

Grundsatzpapier

Steuerpolitik für Familienunternehmer

In keinem Land der Welt gibt es so viele Familienunternehmen wie in Deutschland. Das Steuerrecht kann diese gewachsenen Strukturen unterstützen, statt sie zu behindern und im globalen Wettbewerb auszubremsen. Um das volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch so wichtige Familienunternehmertum zu stärken, sind gezielte Impulse nötig. Im Grundsatzpapier macht die steuerpolitische Kommission des Verbandes konkrete Vorschläge für die Steuerpolitik der Zukunft.

 

Stellungnahme

Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2022

Verlängerung Homeoffice-Pauschale, Neuregelung steuerliche Anerkennung Arbeitszimmer, Anpassung Gebäude-AfA – das sind nur einige Schlagworte zum Jahressteuergesetz 2022. Der guten Praxis folgend hat auch die Ampel-Regierung ein Sammelgesetz vorgelegt mit denen eine Vielzahl steuerlicher Gesetzesänderungen verbunden sind. Vieles entspringt dem Koalitionsvertrag, einige dort politisch vereinbarten Reformen fehlen aber noch. Zu dem was vorliegt und dem was noch fehlt haben DIE FAMILIENUNTERNEHMER Stellung bezogen.

 

Stellungnahme

Neuregelung zum Zinssatz auf Steuernachzahlungen und –erstattungen

Der Gesetzgeber hat fristgerecht die Neuregelung des Zinssatzes auf Steuernachzahlungen und –erstattungen angestoßen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die 6 % Zinsen pro Jahr, die seit 1961 unverändert in der Abgabenordnung festgelegt sind, im vergangenen Jahr als verfassungswidrig eingestuft. Das Bundesfinanzministerium schlägt in einem Referentenentwurf vor den Zinssatz auf 1,8 % rückwirkend ab 1.1.2019 abzusenken und zudem soll der Zinssatz alle drei Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Nach Ansicht von DIE FAMILIENUNTERNEHMER ist die Absenkung angesichts eines negativen Basiszinssatzes nicht ausreichend. Außerdem plädiert der Verband für einen „Zinssatz auf Rädern“ der jährlich automatisch an die Entwicklung des Basiszinssatzes angepasst wird.

 

Stellungnahme

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz: Viel Licht aber auch Schatten durch verschenktes Potential

Die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Probleme halten weiter an. Die neue Ampel-Regierung legt folgerichtig schon innerhalb ihrer ersten 100 Tage Regierungszeit ein weiteres Corona-Steuerhilfegesetz vor. Der Referentenentwurf wird von DIE FAMILIENUNTERNEHMER begrüßt, denn damit werden frühzeitig auch erste Punkte des Koalitionsvertrages umgesetzt. Beispielsweise die Verstetigung der Homeoffice-Pauschale und die Verlängerung der erweiterten Verlustverrechnung. Auch die Verlängerung der degressiven Abschreibungsmöglichkeit ist zu begrüßen. Leider lässt der Referentenentwurf an verschiedenen Stellen jedoch Potential ungenutzt. Die Verlustverrechnung ist immer noch zu restriktiv ausgestaltet und auf eine Ausgestaltung der „Superabschreibung“ müssen die Unternehmen weiter warten.

 

Positionspapier

Regierungsbildung 2021: Plädoyer für einen steuerpolitischen Alternativweg

Im Bundestagswahlkampf 2021 wurde insbesondere über Vermögens- und Erbschaftsteuern intensiv diskutiert. Beide gleichermaßen gefährden als Substanzsteuern mit Auswirkungen auch auf das Betriebsvermögen die Betriebe im Land. DIE FAMILIENUNTERNEHMER haben die Fakten, kennen die Folgen und präsentieren Alternativen in einem Positionspapier anlässlich der Ampel-Regierungsbildung. Statt Steuererhöhungen braucht es Entlastungen für den Mittelstand. Dafür hat der Verband vier konkrete Forderungen erarbeitet, die einen Wachstumsimpuls auslösen können und einen Weg für eine Steuerreform ohne schädlichen Dominoeffekt aufzeigen.

 

Stellungnahme

Unternehmensteuerreform nur mit Reform des § 34a EStG

Auf den letzten Metern der Legislaturperiode legt die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts den Versuch einer längst überfälligen Unternehmensteuerreform vor. Leider bleibt der Regierungsentwurf hinter den Erwartungen zurück. Zwar ist die Intention des Gesetzgebers hinsichtlich einer Rechtsformneutralität im Steuerrecht zu begrüßen, aber es reicht nicht mittels „Optionsmodel“ alle Personengesellschaften in die steuerliche Schablone einer Kapitalgesellschaft zu pressen. DIE FAMILIENUNTERNEHMER setzen sich daher weiterhin für eine Reform der Thesaurierungsbegünstigung in § 34a EStG ein.

 

Stellungnahme

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz: Nachbesserungen dringend erforderlich

Mit dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz sollen die Ergebnisse des Koalitionsgipfels in Gesetzesform gegossen werden. Zwar ist es lobenswert, dass der Gesetzesprozess beschleunigt wurde – die Nachteile dieses Hauruckverfahrens zeigen sich jedoch schnell: Beim Entwurf besteht Nachbesserungsbedarf. Zum Beispiel fehlt bereits angekündigten Maßnahmen die gesetzliche Grundlage wie bei der Anpassung der Lohnsummenregelung oder der Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter. Andere Maßnahmen entfalten angesichts ihrer restriktiven Umsetzung wie der Verlustrücktrag nicht ihr volles Potential. DIE FAMILIENUNTERNEHMER fordern den Verlustrücktrag auszuweiten, die gesetzliche Sonderabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter zu beschließen, die Lohnsummenregelung zu entschärfen und die Steuererklärungsfrist für Bezieher von Kurzarbeitergeld zu verlängern.

 

Stellungnahme

Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche: Das Transparenzregister als Vollregister kommt

DIE FAMILIENUNTERNEHMER sehen die Überführung des Transparenzregisters von einem Auffangregister zu einem Vollregister kritisch. Denn die elektronische Zusammenfassung der bereits veröffentlichten Daten bewirkt eine erhebliche eigene grundrechtliche Betroffenheit, weil neue Möglichkeiten der Datenverarbeitung geschaffen werden. Die sich stetig erweiternde Technik setzt zahlreiche Daten „intelligent“ wie Mosaiksteine zusammen, um genaue Bilder der Betroffenen zu zeichnen. Der im Recht auf informationelle Selbstbestimmung innewohnende Anspruch, dass jedes Individuum entscheiden kann, welche Informationen es wem gegenüber wie preisgeben möchte, läuft nunmehr ins Leere.

 

Stellungnahme

Steuerliche Forschungsförderung

Im April 2019 hat das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf zur Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung veröffentlicht. Die Einführung staatlicher Förderung von Forschung und Entwicklung kann für Unternehmen ein erster Impulsgeber sein, internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Jedoch sollte ihr auch keine Allheilwirkung zugestanden werden. Es bedarf auch verbesserter steuerlicher Anreize zu mehr Eigenkapitalbildung, sowie eine allumfassende Modernisierung des deutschen Unternehmenssteuerrechts.

 

Grundsteuern Erbschaftsteuern Vermögensteuern
Entwurf der FDP-Fraktion für ein hessisches Grundsteuergesetz – Gute Vorlage, jetzt muss die Landesregierung nur noch verwandeln!

Der Wettbewerb zwischen den Bundesländern zu neuen Grundsteuergesetzen setzt sich 2021 in Hessen fort. Hier kommt die FDP-Fraktion aus der Opposition heraus der Landesregierung zuvor und legt einen bemerkenswert durchdachten Gesetzentwurf vor, der an das bayerische Gesetz anknüpft, dabei aber konsequent die Schwächen des bayerischen Modells umgeht. Ein reines Flächenmodell, ohne Lagefaktoren oder Hebesatzgebiete und ohne Grundsteuer C – der FDP-Entwurf darf die hessische Landesregierung gerne bei ihrem eigenen Entwurf inspirieren.

 

Niedersächsisches Grundsteuergesetz – Solide Grundlage falsch weiterenwickelt

Nach Vorbild des bayerischen Grundsteuergesetz entwickelt die niedersächsische rot-schwarze Landesregierung das Flächenmodell weiter – leider in die falsche Richtung. Statt es beim reinen Flächenmodell zu belassen, bezieht das NGrStG den streitanfälligen Bodenrichtwert mit ein. Auch der Grundsteuer C wird die Tür geöffnet – von der Küste bis in den Harz plant man ein Comeback der in den 60er Jahren gescheiterten Lenkungssteuer mit der ein Bebauungsanreiz auf unbebauten Flächen ausgelöst werden soll. DIE FAMILIENUNTERNEHMER sind überzeugt: Um mehr Wohnungsbau zu erreichen braucht es keine neue Steuer, sondern Bürokratieabbau und schnellere Abschreibungsmöglichkeiten auf Neubauten

 

Bayerisches Grundsteuergesetz – Vorbild für alle Bundesländer

DIE FAMILIENUNTERNEHMER setzen sich seit Beginn der Debatte um eine Grundsteuerreform für ein wertunabhängiges Flächenmodell ein. Denn die Neuregelung der Grundsteuer sollte zu einem einfachen, rechtssicheren Modell führen, dass das Wohnen gerade in den deutschen Großstädten nicht weiter verteuert. Das Modell sollte, was die Ermittlung und Administrierbarkeit angeht, leicht zu handhaben sein, einen hohen Automationsgrad aufweisen und in der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Zeit sicher umsetzbar sein. All diese Kriterien erfüllt das wertunabhängige Flächenmodell. Insofern begrüßen DIE FAMILIENUNTERNEHMER den Ansatz des bayerischen Grundsteuermodells sehr.

 

Grundsteuerreform

Anfang April 2019 wurde ein erster Referentenentwurf zur Grundsteuerreform basierend auf einem sogenannten wertabhängigen Modell beschlossen. Für Geschäftsgrundstücke sollte dabei als „Auffangverfahren“ das Sachwertverfahren dienen. Zur Diskussion stand im Vorfeld bereits auch ein Flächenmodell mit einfacher, pauschalierter Wertkomponente, dass zu ähnlichen Bewertungsergebnissen führen kann, daneben jedoch weitaus weniger komplex ausfallen dürfte und ein Weniger an z. B. Streitanfälligkeit und Verwaltungsaufwand brächte. Die Stellungnahme von DIE FAMILIENUNTERNEHMER zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRG) vom 03.04.2019 können Sie hier einsehen:

 

Erbschaftsteuerreform 2016 führt zu Mehrbelastung

Die im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2016 beschlossenen Änderungen führen im Grundsatz das Prinzip der erbschaftsteuerlichen Verschonung von Betriebsvermögen fort, wenn auch in engen Grenzen. Einige Neuregelungen führen dennoch zu erheblichen Mehrbelastungen. Um ihre Nachfolge planen zu können und sich auf diese „neuen“ Belastungen einstellen zu können, fehlt es Familienunternehmern und ihren Beratern aber immer noch an den notwendigen Klarstellungen, versprochenen Ergänzungen und Konkretisierungen. Es besteht weiterhin nur ein Flickenteppich an Gesetzestexten und Erlassen, die in der Praxis nicht anwendbar sind und zu erheblicher Planungs- und Rechtsunsicherheit führen. Daran ändert leider auch nichts der im Dezember 2018 vorgestellte Entwurf für die Erbschaftsteuerrichtlinien 2019.

 

Anhörung der SPD-Landtagsfraktion zur Vermögensteuer am 24. Juni 2016 in Wiesbaden

Noch bevor der eigentliche Bundestagswahlkampf anrollte, veranstaltet die hessische SPD eine Anhörung zum Thema „Vermögensteuer“. Man will ausloten, was hier geht. Die FamU tragen hierzu gerne vor, wie schon in den Jahren vor der Bundestagswahl 2013. Es gibt keine neue Sachlage, aber es gibt noch mehr Argumente gegen eine derartige Steuer.

 

Vermögensteuer ist Mittelstandsbremse – Kampagne zur Bundestagswahl 2021

Nachdem die Vermögensteuer zentrales Thema im Wahlkampf 2013 war, droht 2021 eine aufgewärmte Debatte zu Substanzsteuern, insbesondere zur Wiedererhebung der Vermögensteuer. DIE FAMILIENUNTERNEHMER warnen vor der Vermögensteuer als Mittelstandsbremse und klären über die substanzvernichtende Wirkung der Vermögensteuer auf.

 
 
Internationales Steuerrecht
Internationales Steuerrecht zielgenau reformieren

Die internationale Steuervermeidung multinationaler Unternehmen führt bei Familienunternehmern zu Wettbewerbsnachteilen. Die Bestrebungen der Bundesregierung, der EU und der OECD die Gewinnverlagerung und die Aushöhlung der Steuerbasis einzudämmen sind daher begrüßenswert. Dennoch steht zu befürchten, dass die angestrebten Änderungen nicht nur Großkonzerne treffen, sondern insbesondere Familienunternehmer, die nicht dieselben Ressourcen und Expertise aufbringen können. Noch kompliziertere Vorschriften, höhere Dokumentationspflichten und steigende Rechtsunsicherheit müssen vermieden werden.

 

Stellungnahme zum Regierungsentwurf gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (Lizenzschranke)

DIE FAMILIENUNTERNEHMER unterstützen das Ziel der Bekämpfung von BEPS im Wege eines ganzheitlichen, international koordinierten Ansatzes. Die Einführung einer Lizenzschranke verursacht jedoch noch kompliziertere steuerrechtliche Vorschriften für grenzüberschreitende Fälle, vermehrte Dokumentationspflichten und steigende Rechtsunsicherheit. Denn die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs wird zu einem erhöhten Konfliktpotential in Fällen grenzüberschreitender Besteuerung führen, indem internationale Grundsätze des Steuerrechts aus Sicht der deutschen Finanzverwaltung überschrieben werden, ohne dass mit substantiellen Steuermehreinnahmen gerechnet wird. Hingegen könnte sich vor dem Hintergrund, dass deutsche Unternehmen deutlich höhere Lizenzeinnahmen als Lizenzausgaben vorweisen, die Provokation „Lizenzschranke“ langfristig für den deutschen Haushalt kontraproduktiv auswirken.

 

Stellungnahme zum Gesetzentwurf im internationalen Steuerrecht

Am 1. Juni 2016 hat das BMF einen Gesetzentwurf zur Umsetzung internationaler Maßnahmen gegen Steuervermeidung und der Verrechnungspreisdokumentation vorgelegt. DIE FAMILIENUNTERNEHMER unterstützen die BEPS-Initiative, fordern aber auch Augenmaß in der Umsetzung. Denn die Datensammelwut sowie umfängliche Dokumentationspflichten könnten dem deutschen Steuerstandort mehr schaden als nützen.

 

Öffentliche länderspezifische Steuer-Berichterstattung in der EU

Am 12. April 2016 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, große, in der EU tätige Unternehmen, dazu zu verpflichten, darzulegen, wo sie ihre Gewinne erzielen und Steuern bezahlen und dies zu veröffentlichen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Mitgliedstaaten.
DIE FAMILIENUNTERNEHMER lehnen eine eigene – weder international für alle Staaten verbindliche, noch mit ihnen abgestimmte – öffentliche länderspezifische Berichterstattung ab.

 

Teilnahme an EU-Konsultationen

Die EU-Kommission bietet Betroffenen sich im Wege öffentlicher Konsultationen zu EU-Strategien der Steuerpolitik zu äußern. Wie andere Betroffene bringen DIE FAMILIENUNTERNEHMER damit schon vor der Verabschiedung europäischer Regelungen ihre Erfahrungen, Meinungen und wichtige Aspekte der Folgenabschätzung ein. Die Antworten sind öffentlich verfügbar und können zu folgenden Konsultationen hier abgerufen werden:

 
 
Betriebliche Alterssicherung und Steuern
Auswirkungen der Niedrigzinspolitik auf Pensionsrückstellungen

Ende Februar 2016 wurde ein Umsetzungsgesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie mit einem Vorschlag zur Anpassung von Bewertungsparametern für Pensionsrückstellungen aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase verabschiedet. Hierbei kommt es zu keiner vollständigen Entlastung der Familienunternehmen, die die betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter ermöglichen und gewährleisten. DIE FAMILIENUNTERNEHMER fordern deshalb weiterhin eine Koppelung des Zinssatzes im Steuerrecht an den im Handelsrecht.

 
 
Umsatzsteuer
Bürokratiemonster Umsatzsteuer grundlegend reformieren

Das jetzige Mehrwertsteuersystem hat sich als betrugsanfällig, hochkompliziert und extrem bürokratisch für inländische und grenzübergreifende Geschäfte erwiesen. Daher ist eine grundlegende Umsatzsteuerreform, welche auf die moderne Wirtschaft zugeschnitten ist und den EU-internen Handel begünstigt, auf europäischer sowie nationaler Ebene dringend notwendig.

 

Aktionsplan zur Umsatzsteuerreform

Am 7. April 2016 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan zur Umsatzsteuerreform vorgestellt. DIE FAMILIENUNTERNEHMER fordern eine Erweiterung des Reverse-Charge-Mechanismus. Die umsatzsteuerlichen Belastungen des Unternehmers und das betrugsanfällige Vorsteuererstattungsverfahren lassen sich vermeiden, wenn die Umsatzsteuer von vornherein nur auf die Steuererhebung bei dem Verbraucher ausgerichtet ist.

 
 
Zinsbereinigung der Steuerbemessungsgrundlage
EU-Konsultation zur Einführung eines Freibetrags zur Eigenkapitalfinanzierung (DEBRA)

DIE FAMILIENUNTERNEHMER haben im Rahmen der 2021 gestarteten EU-Initiative zur Einführung eines Freibetrags zur Eigenkapitalfinanzierung an einer öffentlichen Konsultation teilgenommen.

 

Steuerpolitik pro Eigenkapitalbildung

Das Zeitalter der Finanzkrisen ist noch nicht vorbei. Jetzt gilt es, den zentralen Stabilisator der deutschen Volkswirtschaft, die Unternehmen des industriellen Mittelstands, der sogenannten „Realwirtschaft“ krisenfest zu machen.
DIE FAMILIENUNTERNEHMER treten ein für eine „Steuerpolitik pro Eigenkapitalbildung“. Sie haben dazu gemeinsam mit dem ZEW Mannheim einen konkreten und praxiserprobten Vorschlag für Deutschland oder auch für die ganze Euro-Zone ausgearbeitet. Wenn es gelingt, die Diskriminierung der Investition von Eigenkapital abzumildern, wird erstens mehr Stabilität erreicht und zweitens auch mehr Wachstum ausgelöst. Die Diskussion ist eröffnet!

 

Gutachten des Sachverständigenrat der Wirtschaft

Auch der Sachverständigenrat für Wirtschaft hat sich in seinem Gutachten "Zukunftsfähigkeit in den Mittelpunkt" aus 2015/2016 im achten Kapital dem Thema der Eigenkapitalfinanzierung gewidmet.

 

EFB Debt Equity Taskforce Proposal

Unser Dachverband European Family Business (EFB) nimmt ebenfalls Stellung zu diesem Thema.

 
 
Solidaritätszuschlag
Solidaritätszuschlag auslaufen lassen

Jede Bundesregierungskoalition, auch ohne Mehrheit im Bundesrat, könnte mit ihrer Bundestagsmehrheit immerhin den über 20 Jahre alten „Soli“ zur Finanzierung der Wiedervereinigung endlich abschaffen.

 
 
Unternehmensgründungen und Steuern
Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften

Das BMF hat im September 2016 vorgeschlagen, Körperschaften die Möglichkeit zu bieten, nicht genutzte Verluste auf Antrag weiterhin nutzen zu können, wenn der Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel erhalten bleibt und eine anderweitige Verlustnutzung ausgeschlossen ist. DIE FAMILIENUNTERNEHMER begrüßen diesen Gesetzesvorschlag ausdrücklich, da die Verlustnutzung nicht nur ein ordnungspolitisch geeigneteres Mittel ist, die private Finanzierung von jungen Unternehmen zu stärken, anstatt die staatliche Förderung auszubauen. Sie ist auch ein wichtiges Signal für das Venture-Capital-Geschäft und Sekundärinvestoren, wie es viele Familienunternehmer selbst mittlerweile sind.

 

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG)

Seit Sommer 2015 wird über die Investmentsteuerreform diskutiert. Durch einige der im ersten Entwurf enthaltenen Änderungen hätten Familienunternehmer und junge Unternehmer erhebliche Belastungen fürchten müssen. Mit dem am 24. Februar 2016 verabschiedeten Regierungsentwurf wurden diese Bedenken aufgegriffen und grundsätzlich erfolgreich gelöst. Dies zeigt, dass dem Gesetzgeber bewusst ist, welchen Beitrag Familienunternehmen zur deutschen Wirtschaft leisten.

 
 
Gewerbesteuer
Keine Substanzbesteuerung in der Gewerbesteuer

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Kostenelementen ist eines der größten Ärgernisse des geltenden deutschen Unternehmenssteuerrechts. Eine Reform hier wäre mit einem Steuerausfall-Aufwand von wenigen hundert Millionen Euro machbar.

 
Gutachterliche Stellungnahme Gewerbesteuer

Ein von DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hat ergeben, dass die derzeitige gewerbesteuerliche Hinzurechnung wegen Verstoßes gegen die Artikel 3 und 14 GG verfassungswidrig ist. Insbesondere die Hinzurechnung von Kosten wie aus Mieten und Pachten kann zu exzessiver steuerlicher Gesamtbelastung führen. Das Gutachten liegt dem BVerfG Rahmen eines sogenannten Vorlageverfahrens vor.

 
 
Transparenzregister

Stellungnahme

Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche: Das Transparenzregister als Vollregister kommt

DIE FAMILIENUNTERNEHMER sehen die Überführung des Transparenzregisters von einem Auffangregister zu einem Vollregister kritisch. Denn die elektronische Zusammenfassung der bereits veröffentlichten Daten bewirkt eine erhebliche eigene grundrechtliche Betroffenheit, weil neue Möglichkeiten der Datenverarbeitung geschaffen werden. Die sich stetig erweiternde Technik setzt zahlreiche Daten „intelligent“ wie Mosaiksteine zusammen, um genaue Bilder der Betroffenen zu zeichnen. Der im Recht auf informationelle Selbstbestimmung innewohnende Anspruch, dass jedes Individuum entscheiden kann, welche Informationen es wem gegenüber wie preisgeben möchte, läuft nunmehr ins Leere.

 

 
26.09.2021

Familienunternehmer zur Bundestagswahl: Auf Grün und Gelb kommt es an

Reinhold von Eben-Worlée: Wähler haben Nein zu Rot-Rot-Grün gesagt.

Die Bürger haben gewählt und die ersten Zahlen liegen auf dem Tisch. Union und SPD liegen Kopf an Kopf. Damit werden die Grünen und die FPD voraussichtlich zum Kanzlermacher, während die Linke an der 5-Prozent-Hürde wackelt.

Thema der Woche

Habecks Erwachen und die Notwendigkeit einer Steuerreform

Gute Nachrichten für Deutschland: Bundesminister Robert Habeck ist aus seinem Dornröschenschlaf erwacht und hat festgestellt, dass er tatsächlich für Wirtschaft zuständig ist! Besser spät als nie kann man mit Blick aufs seine plötzliche Einsicht zur Notwendigkeit einer Steuerreform nur sagen. Die bisher vergangenen rund zwei Jahre als Minister hat Habeck jedoch leider nicht dafür genutzt, über das Wort Reform länger nachzudenken. Das zeigen seine Schnellschüsse der letzten Tage: Erst sollen Steuerersparnisse ungeklärter Art auf Pump finanziert werden, dann doch lieber eine Reform mit Finanzierung aus dem Haushalt per Einsparung. Wo diese Einsparung herkommen soll? Unklar. Welche Reform genau? Ebenso unklar.
Auch die Steuerreform auf Pump, etwas euphemistisch als „Sondervermögen“ bezeichnet, taugt als Vorschlag nichts: Zinsen und Tilgung strangulieren die Haushalte künftiger Generationen, die Folgen könnten Steuererhöhungen für Unternehmen sein. So wäre nichts gewonnen.
Aber immerhin könnte das Timing für Habecks Erwachen nicht besser sein: In dieser Woche werden endlich die Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz zwischen Bund und Ländern fortgesetzt. Angesichts von zuletzt noch rund 3 (drei?) Milliarden Euro Entlastungsvolumen kann man da zwar nicht von einer tiefgreifenden Reform sprechen, aber Bundeswirtschaftsminister Habeck kann zumindest sofort unter Beweis stellen, dass er seine Einsicht zur mangelnden Wettbewerbsfähigkeit des Standortes auch als Anlass zum Handeln empfindet. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bundesfinanzminister muss das Gesetz um unnötige Bürokratie erleichtert werden, indem die nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltung gekippt und die mittelstandsfeindliche und wettbewerbsverzerrende Investitionsprämie gänzlich zu Gunsten der einfachen und investitionsfördernden degressiven AfA aufgegeben wird.

 
 

Kontakt

Schramm

Vorsitzender der Steuerpolitischen Kommission

Joachim Schramm
Schramm und Partner GbR
Schwabstr. 33
70197 Stuttgart
Tel. 07 11  342 18 20
Fax 07 11  34 21 82 69
 
Röckendorf

Leiterin Steuern & Finanzen, Steuerberaterin

Mareike Röckendorf
Steuern, Haushalt und Finanzen
Tel. 030  300 65-175
Fax 030  300 65-390
 

Publikation

Die grundgesetzlichen Grenzen der Grundsteuerreform

Für 2019 steht eine finanzpolitische Reform an, die sich bereits seit Jahrzehnten anbahnt und der nun eine Galgenfrist gesetzt wurde: Bis zum 31. Dezember 2019 muss unserer Grundsteuer ein verfassungsfester Boden bereitet werden, sonst droht diese zu zerfallen. DIE FAMILIENUNTERNEHMER haben Herrn Prof. Dr. Gregor Kirchhof der Universität Augsburg gebeten, die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Grundsteuerreform anhand der viel diskutierten Verkehrswert-, Kostenwert- und Äquivalenzmodelle zu evaluieren. Mit dem Ergebnis, dass allein das Äquivalenzmodell den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht, den Geltungsgrund der Grundsteuer zu bestimmen und hieraus die Steuerlast abzuleiten - anders als das Verkehrswert- oder Kostenwertmodell.

 

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