5G-Campusnetzwerke

Die Zukunft in die eigenen Hände nehmen: Antragsverfahren für die 5G-Campusnetzwerke

Frequenzen für das Betreiben regionaler und lokaler drahtloser Netze zum Angebot von Telekommunikationsdiensten

Deutschland ist Pionier bei einem innovativen Ansatz des 5G-Netzaufbaus: Statt die Frequenzen ausschließlich an Netzbetreiber zu vergeben, wurde ein Teil bereits im Vorhinein vor allem für Unternehmen reserviert. Damit wird es möglich, dass Unternehmen eigene Netze auf ihrem Betriebsgelände errichten und nicht auf das Ausrollen der Technik durch die Netzbetreiber warten müssen. So können sie etwa ihre Maschinen und Produktionsprozesse miteinander drahtlos vernetzen und Produktivitätsfortschritte erzielen.

Dies ermöglicht eine schnelle Umsetzung und das Überführen der wichtigen Zukunftstechnologie 5G in Geschäftsmodelle. Damit sind 5G-Campusnetzwerke ein wichtiger Baustein dafür, dass Deutschland führend bei der zweiten Welle der Digitalisierung der Industrie 4.0. und des Internets of things (IoT) werden kann. Zudem wird der Wettbewerb beim 5G-Netzaufbau gestärkt – insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass der familiengeführte Mittelstand oftmals im ländlichen Raum mit tendenziell schlechterer Netzabdeckung beheimatet ist. Durch eigene 5G-Netzwerke können Unternehmen auch sichere Verbindungen schaffen und bessere Kontrolle über ihre Daten und das „zentrale Nervensystem“ der Digitalisierung erhalten. Aufgrund möglicher Sicherheitsrisiken können nun sogar Netze aufgebaut werden, die getrennt vom Internet sind.

Mit dem Inkrafttreten der Zuteilungsbedingungen am 21.11.2019 können Unternehmen nun die Frequenzen beantragen.

 

Antragsverfahren

Sie können solche Campusnetzwerke dadurch aufbauen, indem Sie zunächst bei der Bundesnetzagentur die entsprechenden Frequenzen beantragen.

Die Antragsformblätter für lokales Breitband müssen ausgefüllt und in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse 226.lokalesbreitband@bnetza.de gesendet werden.

 
 
Verwaltungsvorschrift

Die Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen für lokale Frequenznutzungen im Frequenzbereich 3.700 – 3.800 MHz, der u. a. die notwendige Antragsunterlagen erläutert, finden Sie hier:

 
 
Rahmenbedingungen

Die grundlegenden Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens sind hier zu finden:

 
 
Gebühren
Gebühren für Frequenzen im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz

Nach langen Verhandlungen zwischen BMWi, BMVBS und BMF sowie Stellungnahmen von DIE FAMILIENUNTERNEHMER wurden nun moderate Nutzungsentgelte vereinbart. Die Höhe der Gebühren errechnet sich nach folgender Formel:

Gebühr = 1.000 + B * t * 5 * (6a1 + a2)

1.000 gibt den Sockelbetrag in € an,
B bezeichnet die Bandbreite in MHz (min. 10 bis max. 100 MHz),
t die Laufzeit der Zuteilung in Jahren (z.B. 10 Jahre),
a die Fläche in km² mit einer Differenzierung zwischen der Siedlungs- und Verkehrsfläche (a1) und anderen Flächen (a2)

Näheres zu den Gebührenfaktoren bei der Bundesnetzagentur finden Sie hier:

 
 
Informationen und Ansprechpartner

Weitere Informationen und Ansprechpartner der Bundesnetzagentur finden Sie hier:

 

Einen Leitfaden des Bundeswirtschaftsministeriums für den Aufbau und Betrieb von 5G-Campusnetzen finden sie hier:

 

 
 
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