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07.02.2017

Familienunternehmer fordern Augenmaß beim Transparenzregister

Lutz Goebel: Transparenzregister muss den grundrechtlichen Schutz auf informationelle Selbstbestimmung wahren

Morgen wird das nationale elektronische Transparenzregister im Bundeskabinett diskutiert. Dieses Register soll im Zuge der 4. EU-Geldwäscherichtlinie eingeführt werden und enthält personenbezogene Daten von Unternehmern. Offen ist noch die Frage, ob der Zugang zu diesem Register nur Personen mit „berechtigtem Interesse“ gewährt wird oder die Daten der gesamten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Im Moment sieht es danach aus, dass sich die Koalition auf ersteres einigt. Wer ein berechtigtes Interesse hat, entscheidet die Regierung. Dazu sollen auch Journalisten oder Vertreter von Nichtregierungsorganisationen gehören.  
 
„Auch Transparenz hat zwei Seiten: Daten über alles Wünschenswerte einsehen zu dürfen, ist die eine, andererseits muss auch ein Transparenzregister den grundrechtlichen Schutz auf informationelle Selbstbestimmung wahren. Jede Person und jeder Unternehmer hat das Recht, selbst zu bestimmen, wann und in welchem Umfang er persönliche Lebenssachverhalte preisgeben möchte“, so Lutz Goebel, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER. Kritisch ist auch, dass Verdachtsmomente im Hinblick auf Geldwäsche – der eigentliche Grund für das Transparenzregister – nicht erforderlich sind, um die Daten abzurufen. Alle persönlichen Daten der wirtschaftlich Berechtigten werden vielmehr auf dem Präsentierteller ausgestellt.“
 
Goebel weiter: „Bei allen Bestrebungen nach Transparenz darf das nötige Augenmaß für Kosten und Nutzen, sowie die Verhältnismäßigkeit nicht verloren gehen. Der Schutz vor Geldwäsche ist ein wichtiges Ziel, die Mittel sollten aber keinen Schaden anrichten und Unternehmer nicht zu leichten Opfern für Datenmissbrauch, Entführung und Erpressung machen.“

 
 
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