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02.04.2020

Familienunternehmer: Liquiditätsschranken durchbrechen bzw. umgehen

Reinhold von Eben-Worlée: „Bundesfinanzminister Scholz könnte erweiterte Verlustrechnung erwägen.“

Das Hilfspaket der Bundesregierung für die Wirtschaft weist mindestens zwei Schwächen auf: Hausbankenprinzip und Mittelstandslücke. Hier besteht dringend Nachbesserungsbedarf.

Viele Unternehmen sind jetzt schon in höchster Not. Die wirtschaftlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen der Bundesregierung waren wichtig und richtig. Doch an mindestens zwei Stellen weisen sie Schwächen auf.
 
Punkt 1: Das Hausbankenprinzip entwickelt sich zum absoluten Flaschenhals. Viele Kredite werden durch die langen Bonitätsprüfungen und die Eigenkapitalvorschriften für Banken gar nicht, spät oder zu hohen Zinsen vergeben.
 
Punkt 2: Die ganz kleinen Unternehmen bekommen direkte Zuschüsse vom Staat geschenkt, die großen Kreditgarantien bis zu 90% und die Konzerne Staatsbeteiligungen. Nur der breite Mittelstand soll sich ohne staatliche Hilfe selbst finanzieren, entweder über Kredite oder über Steuer- oder Sozialversicherungsstundungen. Dabei ist schon jetzt klar, dass diese kurzfristigen Liquiditätsspritzen mit etwas Zeitverzug nachentrichtet werden müssen, was ohne eine Ausweitung der Kreditlinien kaum möglich sein wird. Da viele Unternehmen die Umsatzausfälle gar nicht wieder aufholen können, wird es ihnen schwerfallen, die gestundeten Sozialbeiträge und Steuern ohne Kredite zurückzuzahlen. Denn z.B. ein Hotelbett, das jetzt storniert wurde, kann im Sommer nicht doppelt belegt werden. So ergeht es auch Unternehmen in anderen Branchen.
 
Viele Unternehmen sind jetzt schon in höchster Not. Folgende Möglichkeiten könnten ihnen helfen, sich schneller Zugang zu Liquidität zu verschaffen: Förderbanken sollten für einen kurzen, genau fixierten Zeitraum für vergebene Kredite der Hausbanken voll umfänglich bürgen, damit diese von langwierigen Risikoabwägungen entlastet werden.
 
Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER: „Bundesfinanzminister Scholz könnte jetzt auch die erweiterte Verlustverrechnung einführen.“ Diverse Modellvorschläge sind hierfür schon auf dem Markt. Auf Basis des letzten verfügbaren Steuerbescheides könnte zum Beispiel die aus diesem hervorgehende gezahlte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sofort mit aktuellen Verlusten verrechnet und zurücküberwiesen werden.
 
von Eben-Worlée weiter: „Darüber hinaus sollten für die Steuerstundungen und die Anpassungen von Steuervorauszahlungen formlose Anträge genügen, damit möglichst viele Unternehmer diese Option schnell, vollumfänglich und unkompliziert nutzen können. Wo Regierung und Gesetzgeber in Rekordgeschwindigkeit den Turbo gezündet haben, sollten auch die Finanzverwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden möglichst unbürokratisch an einem Strang ziehen.“

 
 
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