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25.03.2020

Familienunternehmen nicht durch´s Rettungsraster rutschen lassen

von Eben-Worlée: „Kapital aus Stabilisierungsfonds auch für mittelgroße Firmen.“

Der Bundestag hat soeben auch über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds und die Anpassung des Insolvenzstrafrechts abgestimmt. Leider bleibt zigtausenden Mittelständlern die Rettung über Rekapitalisierung durch den Staat dabei versagt.

Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER:
„Die Bundesregierung hat die Sturmglocken gehört und heute wichtige Entscheidungen getroffen. Es ist essentiell, krisengeschädigten Unternehmen ohne gefährliches Zaudern umgehend mit ausreichend Liquidität unter die Arme zu greifen, solange diese noch an der Wasseroberfläche strampeln und für Rettung überhaupt noch greifbar sind. Dafür ist jetzt der Weg fast frei. Warum das Rekapitalisierungsangebot im Rettungsfonds allerdings Mittelständlern unter 249 Mitarbeitern versagt bleibt, erklärt sich nicht. Diese Leistungsträger unserer Wirtschaft dürfen nicht als Unternehmen dritter Klasse behandelt werden und dann aufgrund zögerlicher Zuteilung der Rettungsringe untergehen.
 
Der Erfolg dieser staatlichen Rettungsaktionen entscheidet sich fundamental am Faktor Zeit: Je unmittelbarer sie umgesetzt werden, desto mehr unternehmerische Corona-Opfer sind zu retten. Vor allem Verzögerung können hunderte Firmenleben und zigtausende Arbeitsplätze kosten. Die Zuteilung überlebensnotwendiger Kredite durch die Hausbanken aber dauert zu lange, um erste Insolvenzen abzuwenden. Zwar hat die Regierung bei der Anpassung des Insolvenzrechts an die bestehenden Zustände sehr gute Arbeit geleistet, doch sollte eine Insolvenz die Ultima Ratio bei nicht verhinderbarem Herzstillstand einer Firma bleiben. Sie darf nicht zur traurigen Alternative zu spät eingeleiteter Rettungsaktionen werden.
 
Angesichts des dramatischen Zeitdrucks wäre zu erwägen, die Hausbanken für einen kurzen, genau fixierten Zeitraum komplett aus der Haftung bei den staatlichen Hilfskrediten herauszunehmen. Die Förderbanken sollten für das gesamte Kreditvolumen bürgen, ähnlich der „blinden“ Bürgschaften der Treuhandanstalt in der Ex-DDR im Sommer 1990.“
 

 
 
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