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19.03.2020

Familienunternehmer fordern: Insolvenzrecht anpassen

Reinhold von Eben-Worlée: Zahlungsunfähigkeit statt Überschuldung als Insolvenzkriterium heranziehen

Liquidität ist die beste Medizin für Unternehmen, die von der Coronakrise betroffen sind. Damit die Hilfe von der KfW und den Förderbanken schnell und unbürokratisch an die Unternehmen fließen kann, müssen die Risiken der Hausbanken gesenkt und deren Bonitätsprüfungen beschleunigt werden. Kostet der Weg über die Hausbanken zu viel Zeit, muss die KfW die Unternehmen auf direktem Wege retten.

„Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anpassung des Insolvenzrechts“, erklärt Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER. „Die von der Bundesregierung zugesagten unbegrenzten Kredite werden viele Unternehmen in Überschuldung und Insolvenz treiben. Wird diese nicht binnen drei Wochen angezeigt, geht die Insolvenzverschleppung mit der persönlichen Strafverfolgung und Haftung der Geschäftsführer einher. Hier muss das Bundesjustizministerium dringend das Insolvenzrecht anpassen, indem es die sogenannte Insolvenzantragspflicht eine gewisse Zeit aussetzt, wenn der Insolvenzgrund auf die Corona-Epidemie zurückzuführen ist und begründete Aussicht auf eine Sanierung des betroffenen Unternehmens besteht. Darüber hinaus sollte das Insolvenzkriterium der Überschuldung ersetzt werden, durch das Kriterium des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit.“
 

 
 
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