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23.11.2022

DIE FAMILIENUNTERNEHMER zur Übergewinnsteuer

von Eben-Worlée: Neue Steuerart lässt Böses erahnen

Die Zufallsgewinnabschöpfung bei Mineralölkonzernen soll laut eines Nachtrages zum Jahressteuergesetz nun doch nicht im Energierecht, sondern im Steuerrecht verankert sein.

Die Familienunternehmer kritisieren den Markteingriff über das Steuerrecht scharf.
 
Reinhold von Eben-Worlée, Präsident der Familienunternehmer:
 
„Die neue Steuerart lässt Böses erahnen. Zu fürchten ist, dass dadurch je nach politischer Lage Sonder-Steuern auf Unternehmensgewinne eingeführt werden. Jetzt scheinen zwar nur die Mineralölkonzerne betroffen zu sein, aber einem weiteren fiskalpolitischen Missbrauch wird dadurch Tür und Tor geöffnet. Wer weiß schon, was die Zukunft in dieser Hinsicht bringt? Das Vertrauen in den Investitionsstandort Deutschland wird durch diesen Schritt zumindest nachhaltig geschwächt. Zwar musste Finanzminister Lindner eine EU-Vorlage für einen befristeten Solidaritätsbeitrag vorlegen, es muss aber hinterfragt werden, warum man nun doch auf  Steuern setzt, anstatt wie von Lindner selbst angekündigt auf eine Verankerung dieser Maßnahme im Energierecht zu setzen. Der Bundesregierung ist eine Nachschulung in Marktwirtschaft zu empfehlen – die Wissenschaftler des wissenschaftlichen Beirats im Bundesfinanzministerium helfen dabei sicherlich gerne aus: Denn der Beirat hatte erst vor wenigen Monaten eine Übergewinnsteuer klar abgelehnt.“

 
 
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