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23.11.2022

DIE FAMILIENUNTERNEHMER begrüßen Urteil zur EU- Geldwäscherichtlinie

von Eben-Worlée: Datenschutz gilt auch für Unternehmer!

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat den Datenschutz für Unternehmer gestärkt und in seinem gestrigen Urteil klargestellt, dass die Öffnung des Transparenzregisters für Jedermann rechtswidrig ist.

Gegenstand des Verfahrens war die Umsetzung der EU- Geldwäscherichtlinie in Form eines Transparenzregisters in Luxemburg – eines Registers, wie es auch in Deutschland betrieben wird. Nach Ansicht des Gerichtshofs stellt der öffentliche Zugang zu den Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar. Es fehle mit der Öffnung dieser Register für Jedermann an der Wahrung des Gebotes zur Erforderlichkeit und damit an der Verhältnismäßigkeit zwischen Transparenz und Datenschutz- bzw. Schutz von Persönlichkeitsrechten. Die Bestimmungen zur Offenlegung von Unternehmensdaten sind damit ungültig. Seit Beginn der Debatten zu einem öffentlichen Transparenzregister haben DIE FAMILIENUNTERNEHMER genau auf diese implizite Verletzung der Grundrechtecharta wiederholt hingewiesen ohne dass die Legislative darauf Rücksicht genommen hätte.
 
Dazu Reinhold von Eben-Worlée, Präsident der Familienunternehmer:
 
„Mit seinem jüngsten Urteil hat sich nun auch der EuGH in Luxemburg unserer Rechtsauffassung angeschlossen, ein Paukenschlag im Guten. Datenschutz gilt für alle und somit auch für Unternehmer. Das wurde nun eindrücklich bestätigt. Wir Familienunternehmer begrüßen dieses EUGH-Urteil sehr. Es stellt klar, dass Daten von Unternehmern eben nicht uneingeschränkt veröffentlicht werden dürfen und dieses einen schwerwiegenden Eingriff in deren Grundrechte darstellt. Transparenz ist als Mittel gegen Geldwäschebekämpfung unumstritten, aber der Zweck heiligt bekanntlich nicht alle Mittel. Das Urteil muss nun schnellstmöglich umgesetzt werden.
 
Für diese und alle folgenden Regierungen in Europa sollte das Urteil eine Warnung sein. Auch im neuen Online-Handelsregister werden Daten über Unternehmer uneingeschränkt veröffentlicht und sind frei von überall in der Welt abruf- und speicherbar. Damit steht die Tür für Kriminelle, für Industriespione und Konkurrenten sperrangelweit offen. Eine Schande für den Datenschutz, eine persönliche Gefährdung von Einzelpersonen und eine immense wirtschaftliche Wettbewerbsverzerrung. Datenmissbrauch ist vorhersehbar. Die Register sollten die Kriminalität bekämpfen nicht die vielen ehrlichen Unternehmer in Europa an den Pranger stellen. Register mit denen es mit einem Mausklick möglich ist an alle Daten zu kommen ohne zusätzliche Berechtigungsschranken leisten jedoch in erster Linie kriminellen Machenschaften Vorschub. Solange sämtliche hinterlegten Daten nicht auf Vereinbarkeit mit der DSGVO und der neuen EU-Rechtsprechung bewertet wurden, sind alle Register umgehend aus dem Netz zu nehmen, bis deren Unrechtmäßigkeiten jeweils geklärt und geheilt sind.“
 

 
 
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