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24.11.2022

DIE FAMILIENUNTERNEHMER zu den Haushaltsberatungen und Jahressteuergesetz

von Eben-Worlée: Neue Steuerart lässt Böses erahnen

Die Bundesregierung plant, die Entlastungen aus der Gaspreisbremse bei Personen mit hohem Einkommen zu besteuern. Das ist grundsätzlich richtig, weil so wenigstens im Nachhinein der Geldsegen aus der breiten Gießkanne wieder zielgenauer nachjustiert wird.

Kritikwürdig ist jedoch, dass die Bundesregierung die zusätzlichen Einnahmen von circa 850 Millionen Euro nicht für die Tilgung des viel zu üppig bemessenen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) nutzen will, sondern in den Bundeshaushalt umleiten möchte.
 
Dazu Reinhold von Eben-Worlée, Präsident der Familienunternehmer:
 
„Schulden aus Sondervermögen sind mit besonderem Ehrgeiz zu tilgen. Daher sollte die Ampel in den Haushaltsberatungen klarstellen, dass die Einnahmen aus der Besteuerung ausschließlich zur Tilgung des WSF dienen anstatt damit andere Vorhaben im Bundeshaushalt zu finanzieren. So wie die Ausgabe der Mittel zweckgebunden ist, so müssen auch die Einnahmen daraus zweckgebunden genutzt werden.
 
Wenn diese Mittel aus dem WSF nicht zwecks Tilgung in diesen Fonds zurückfließen, dann werden die Regeln der Schuldenbremse eklatant ausgehebelt. Der WSF wird jetzt mit einem Steuertrick missbraucht, um an der Schuldenbremse vorbei den normalen Bundeshaushalt zu finanzieren.“
 

 
 
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