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02.12.2022

DIE FAMILIENUNTERNEHMER fordern Einschränkung des beliebigen Zugangs zum Handelsregister

von Eben-Worlée: Datenmissbrauch ist beim uneingeschränkten Zugang vorhersehbar

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2022 wurde die Einsichtnahme für Mitglieder der Öffentlichkeit in das deutsche Transparenzregister bis auf Weiteres ausgesetzt.

Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands Die Familienunternehmer dazu:
 
„Das Transparenzregister hat in seiner bisherigen Form die Datenschutzrechte der Unternehmer verletzt. Daher ist der Stopp der öffentlichen Einsichtnahme der folgerichtige und längst überfällige Schritt. Transparenz ist als Mittel gegen Geldwäschebekämpfung unumstritten, aber der Zweck heiligt nicht alle Mittel. In diesem Fall wurden unkontrolliert Informationen gegenüber Konkurrenten, Kriminellen und zur Industriespionage preisgegeben.
 
Den gleichen Schritt zum Datenschutz sollte die Bundesregierung nun beim Online-Handelsregister gehen. Auf der im August 2022 freigeschalteten Plattform sind sogar noch mehr und sensiblere Datensätze für alle verfügbar und frei von überall in der Welt abruf- und speicherbar. Datenmissbrauch ist vorhersehbar.
 
Register, mit denen es mit einem Mausklick möglich ist, an alle Daten zu kommen ohne zusätzliche Berechtigungsschranken leisten in erster Linie kriminellen Machenschaften Vorschub. Solange nicht sämtliche hinterlegten Daten auf Vereinbarkeit mit der DSGVO und der neuen EU-Rechtsprechung bewertet wurden, ist der beliebige Zugang zum Online-Handelsregister umgehend zu sperren.“
 
Dazu zeigt ein Kurzgutachten im Auftrag von DIE FAMILIENUNTERNEHMER: Die gegenwärtige Ausgestaltung des digitalen Handelsregisters ist mit seiner undifferenzierten und de facto unkontrollierten öffentlichen Zugänglichmachung auch von Dokumenten mit teils sehr sensiblen personenbezogenen Daten mit EU-Datenschutzrecht nicht vereinbar.

 
 
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