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06.12.2022

DIE FAMILIENUNTERNEHMER fordern Korrektur der Mittelverwendung

von Eben-Worlée: Zusagen müssen gehalten werden. Keine weiteren Gemeinschaftsfonds

Trotz grünen Lichtes: Das Bundeverfassungsgericht äußert Zweifel an Zweckbindung des Next Generation EU-Schuldenfonds und mahnt Überprüfung der Mittelverwendung an. Frau von der Leyen sollte zügig die Mittelverwendung korrigieren, anstatt mit weiterer schuldenfinanzierter Fondsidee zu zündeln.

Reinhold von Eben-Worlée, Präsident der Familienunternehmer:
 „Auch, wenn die gemeinschaftliche Haftung für den 800 Mrd. € Schuldenfonds Next Generation EU nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts rechtens ist, eine Korrektur ist dennoch nötig: Die Mittelverwendung des Fonds muss korrigiert werden. Die bisherigen Ausgabenprogramme der Mitgliedstaaten sind viel zu hoch bemessen. Zudem fließt das Geld nicht ab oder wird – noch schlimmer - für zweifelhafte Staatsausgaben zweckentwendet. Das Bundeverfassungsgericht stellt völlig richtig fest, dass insbesondere die Verwendung von 37 Prozent der Mittel für den Klimaschutz nichts mit der Abfederung der Pandemiefolgen zu tun haben.
 
Das Geld muss so eingesetzt werden, dass die Produktions- und Investitionsbedingungen in Europa für standorttreue Unternehmen wieder attraktiv werden. Das bedeutet wettbewerbsfähige Steuern und weniger Bürokratie. Frau von der Leyen weiß sehr wohl, woher der Großteil der aktuellen Bürokratie stammt: aus ihrer Kommission. Die erschafft existenzgefährdende Bürokratiemonster in Form kompetenzanmaßender Taxonomie bis hin zu völlig praxisfernen Energiehilfen oder ESG-Bürokratismen.
 
Die EU Kommission sollte deshalb jetzt alle laufenden Gesetzesverfahren neu bewerten, statt mit der Idee eines Subventionswettlaufes mit den USA zu zündeln, der nach ersten Wortmeldungen erneut durch eine Vergemeinschaftung von Schulden der Mitgliedstaaten finanziert werden soll. Europäische Kommission, das Parlament, die Staats- und Regierungschefs und vor allem die deutsche Bundesregierung müssen sich an ihre Zusage halten: Die Konstruktion des Next Generation EU Schuldenfonds bleibt einmalig.“

 
 
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