Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

Schon im alten Troja musste man erfahren, dass Geschenke manchmal mit Vorsicht zu betrachten sind. Das neue Gesetz verspricht nun einen besseren Schutz der Geschäftsgeheimnisse zur Sicherung von Investitionen und Kapital der Unternehmen.

Aber bei einem genaueren Blick merkt man, dass dieser Schutz nur dann eintreten kann, wenn man seine Geschäftsgeheimnisse mit einem nicht ganz unerheblichen Aufwand definiert, schützt und kontrolliert und das neue Gesetz liefert allen Whistleblowern in einem Unternehmen Schutz, wenn sie ihren Verrat nur geschickt begründen.


 
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