EU-Richtlinienentwurf: Neuer Rechtsrahmen für die außerinsolvenzliche Sanierung von Krisenunternehmen

EU-Richtlinienentwurf: Neuer Rechtsrahmen für die außerinsolvenzliche Sanierung von Krisenunternehmen

In Europa ist das Insolvenz- und Sanierungsrecht für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sehr unterschiedlich.

Die EU-Kommission hat deshalb am 22.11.2016 einen Richtlinienentwurf mit dem Ziel vorgelegt, dass alle EU-Mitgliedsstaaten einen wirksamen, nationalen Rechtsrahmen schaffen, der eine präventive Sanierung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten effektiv und zu einem früheren Zeitpunkt ermöglicht (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU).

 
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