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18.06.2020

Familienunternehmer mahnen zur Besonnenheit

Reinhold von Eben-Worlée: „Folgen kann keine Digitalsteuer kompensieren.“

Die USA haben die Verhandlungen über die geplante Digitalsteuer mit der Europäischen Union abgebrochen. Unkoordinierte nationale Alleingänge mit handelspolitischen Vergeltungsschlägen könnten die Folge sein.

Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER:
„Die USA senden hiermit ein besorgniserregendes Signal. Wir sind tief enttäuscht. Mit diesem Verhandlungsabbruch torpedieren die USA bewusst das von der OECD koordinierte globale Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Damit zeigt Trump den Verfechtern einer Freihandelspolitik kaltschnäuzig die kalte Schulter und bugsiert die USA noch weiter in die Isolation.
 
Die Folgen dieser Absage haben die USA durchaus vor Augen. Sie scheinen ihnen aber egal zu ein. Wie ein garstiges Kind, das nicht mehr mitspielen will, wirft Trump im Weggehen schnell noch das Spielfeld durcheinander und sät Missmut und provoziert Gegenreaktionen. Anstatt sich auf einen globalen Rahmen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu einigen, sind nun unkoordinierte nationale Alleingänge zu erwarten. Diese führen wiederum zu handelspolitischen Vergeltungsschlägen. Und so nimmt das Unheil seinen Lauf.
 
Für uns Familienunternehmer, die sich auf dem Weltmarkt behaupten müssen, ist das Verhandlungsaus eine Hiobsbotschaft. Wir landen damit im Kreuzfeuer der Handelsmächte und müssen noch mehr Doppelbesteuerungen und Handelsbeschränkungen fürchten. Gerade in der derzeitigen globalen Krise ist dies ein bedrohliches Szenario.
 
Die deutsche EU Ratspräsidentschaft fällt nun in einen extrem wegweisenden Zeitraum. Äußerste Besonnenheit ist jetzt gefragt. Die EU täte gut daran, mit Maß und Mitte auf die USA zu reagieren, anstatt gekränkt weitreichende Digitalsteuern umzusetzen, die zu dramatischen Reaktionen sowohl aus dem Westen als auch aus Fernost führen würden. Allein das Konfliktpotential aufgrund mangelnder internationaler Abstimmung im Steuerrecht wäre enorm. Eines gilt es daher im Hinterkopf zu behalten: Die kurzfristigen Zusatzeinnahmen einer Digitalsteuer können nicht annähernd den Ausfall des globalen Freihandels kompensieren.“

 
 
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