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Landesbereich: Nordrhein-Westfalen
 

Rückblicke

Umstrittenes Unternehmensstrafrecht - Familienunternehmer beim Werkstattgespräch im Landtag NRW

Im Herbst 2013 stellte der nordrhein-westfälische Justizminister einen Gesetzentwurf vor, mit dem künftig nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Unternehmen und Vereine strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Dies soll u.a. durch die Durchbrechung des individuellen Schuldprinzips erreicht werden. Künftig soll nach dem Gesetzentwurf nicht nur der individuell schuldhaft Handelnde, sondern auch das Unternehmen strafrechtlich verantwortlich sein, wenn es zu Pflichtverletzungen im Unternehmen gekommen ist.

Bei einem Werkstattgespräch, das auf Einladung der FDP im Düsseldorfer Landtag stattfand, sprach Thomas Rick, NRW-Vorsitzender von DIE FAMILIENUNTERNEHMER, mit Politikern und Rechtsexperten, wie Professor Dr. Jürgen Wessing, Lehrbeauftragter an der Heinrich-Heine-Universität, Klaus Leipold, Fachanwalt für Strafrecht und Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians-Universität, u.a. über die rechtliche Problematik der Gesetzesinitiative sowie die Konsequenzen für Unternehmen.

Dabei ging es um Fragen wie: Wer ist von dem rot-grünen Gesetzentwurf betroffen? Nur Unternehmen oder auch der Fußballclub vor Ort?
Trifft das geplante Unternehmensstrafrecht die Falschen? Sollen für Verfehlungen von Banken und Konzernen jetzt vor allem Vereine, Verbände und Familienunternehmen durch eine unangemessene Verschärfung des Rechts büßen. Brauchen wir ein solches Gesetzt überhaupt?

Thomas Rick wies in seinem Vortrag darauf hin, dass gerade für Familienunternehmer das geplante Gesetz schwerwiegende Folgen hätte: Einerseits bringe das Strafrecht einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand mit sich. Anderseits führe das Gesetz dazu, dass gerade Familienunternehmer, die ohnehin mit ihrem Namen und ihrem Kapital für das Unternehmen haften, unter strafrechtlichen Generalverdacht gestellt würden. Das Sonderstrafrecht führe so zu einem Klima des Misstrauens.

Rick weiter: „Die geltenden Strafandrohungen und vor allem die zivilrechtlichen Haftungsregelungen sind völlig ausreichend.“ Außerdem wies auch Rick daraufhin, dass der Entwurf mit dem individuellen Schuldprinzip breche und verfassungsrechtliche Garantien verletze.

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