Gesetzentwurf zu Zeitarbeit und Werkverträgen

Gesetzentwurf zu Zeitarbeit und Werkverträgen

Es bleibt bei der Regulierung der Zeitarbeit!

18.05.2016

Auf den letzten Metern gab es bei dem Gesetzentwurf zu Zeitarbeit und Werkverträgen noch einige Veränderungen. Doch trotz aller Kosmetik bleibt es durch Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay bei der Regulierung der flexiblen Beschäftigung.

Eine Regulierung, die so gar nicht zu den Anforderungen der heutigen Zeit passt, denn nach wie vor muss eine erhebliche Zahl an Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Auch für die vielen geringqualifizierten Flüchtlinge, die integriert werden müssen, wäre das Instrument Zeitarbeit ohne zusätzliche gesetzliche Beschränkung als Brücke in den Arbeitsmarkt deutlich besser. Einer der größten Brocken im Gesetzentwurf blieb allerdings unangetastet. Neben dem eigentlichen Lohn müssen auch sämtliche Zulagen, die betriebliche Altersvorsorge und sogar Nebenleistungen wie Dienstwagen oder Diensthandy, die für die Stammbelegschaften gelten auch bei der Entlohnung der Zeitarbeiter berücksichtigt werden. Es droht ein bürokratisches Chaos!

 
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