13/2023 | Streiks in ganz Deutschland

13/2023 | Streiks in ganz Deutschland

Ein Warnstreik in den sensiblen Bereichen der Daseinsvorsorge darf nicht das halbe Land lahmlegen. Hier braucht es besondere Streik-Regeln, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

#BILD MIT ID 2302 NICHT GEFUNDEN#Selbstverständlich ist Streiken ein zulässiges Mittel des Arbeitskampfes und grundgesetzlich geschützt. Das darf aber nicht als Freifahrtschein missbraucht werden. Gerade in den Bereichen, wo nicht nur der jeweilige Arbeitgeber die Konsequenzen tragen muss, sondern wie im Fall der öffentlichen Daseinsvorsorge auch unbeteiligte Dritte. Hier erleben wir derzeit einen „Warnstreik“ mehrerer Gewerkschaften, die den öffentlichen Fern-, Regional- und Nahverkehr in Deutschland nahezu komplett lahmlegen. Da stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und einmal mehr wird deutlich, dass es für die sensiblen Bereiche der öffentliche Daseinsvorsorge gesonderte bundeseinheitliche Streik-Regeln braucht. Hier muss es ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren, die Gewährleistung einer Grundversorgung und die Pflicht zur Ankündigung von Streiks im Hinblick auf Ort und Dauer eine Woche vor Streikbeginn geben. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Streiks keine zu großen negativen Konsequenzen für unbeteiligte Dritte haben.


 
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