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13.06.2018

Familienunternehmer zur Brückenteilzeit: gut gemeint, schlecht gemacht

Reinhold von Eben-Worlée: Flexibilität sollte für beide Seiten gelten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant, das Teilzeit- und Befristungsgesetz weiterzuentwickeln und einen gesetzlichen Anspruch auf befristete Teilzeit („Brückenteilzeit“) einzuführen. Heute soll der Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen werden.   Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER: „Ja, Flexibilität ist nötig. Allerdings hat der Gesetzgeber nur die Flexibilität der Arbeitnehmer im Blick. Die Flexibilität der Arbeitgeber wird indes immer stärker eingeschränkt. Der bereits bestehende Teilzeitanspruch stellt viele - vor allem mittelständische - Unternehmen vor große Herausforderungen. Das Rückkehrrecht in Vollzeit setzt dem Ganzen die Krone auf und verschärft den Fachkräftemangel, denn es hat schwerwiegende Folgewirkungen für die Personalplanung der Unternehmen.“  
Die „Brückenteilzeit“ muss nur drei Monate vorher angekündigt und kann bis zu fünf Jahre in Anspruch genommen. von Eben-Worlée: „Eine Teilzeit-Garantiedauer bis zu fünf Jahren bedeutet, dass die Vertretung zusätzlich fest eingestellt werden muss. Ein so langer Zeitraum kann bei Fachkräften nicht mit befristeten Stellen überbrückt werden. Nach Ablauf der `Brückenteilzeit´ existiert also eine Stelle zu viel, obwohl sie nicht benötigt wird. Das wird für viele Unternehmen zum wirtschaftliche Risiko.“
 
von Eben-Worlée abschließend: „Die `Brückenteilzeit´ ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Der Gesetzgeber will Arbeitnehmern aus der Teilzeitfalle helfen, doch schießt er weit über das Ziel hinaus. Seine Prämisse ist, dass Arbeitnehmer unfreiwillig in Teilzeitarbeit verbleiben würden. Das Gegenteil ist der Fall. Laut Statistischem Bundesamt sind 85 Prozent der Teilzeitbeschäftigten in Deutschland mit ihrer Wochenarbeitszeit zufrieden. Zudem können Frauen und Männer, die aufgrund der Kinderbetreuung in der Elternzeit ihre Stunden reduzieren, automatisch nach Ende der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten. Von einer Teilzeitfalle kann in den meisten Fällen also nicht die Rede sein.“
 

 
 
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