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20.11.2018

Familienunternehmer empört über Absetzung des internationalen ICSID-Schiedsgerichts.

Reinhold von Eben-Worlée: Die Bundesregierung droht eigene Ansprüche an andere selbst zu verfehlen.

Im Milliarden-Rechtsstreit Vattenfall gegen die Bundesregierung stand das Urteil kurz bevor. Nach fünfeinhalb Jahren Verhandlungszeit. Doch vergangene Woche beantragte das Bundeswirtschaftsministerium die Absetzung des internationalen Schiedsgerichts.

Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER: „Das Vorgehen der Bundesregierung, vertreten durch das Bundeswirtschaftsministerium, ist eines Rechtsstaats unwürdig. Dies ist ein Tiefpunkt öffentlich-rechtlicher Verlässlichkeit. Schließlich dient das international eingeführte und völkerrechtlich anerkannte Institut der Schiedsgerichtsbarkeit auch dem Schutz vor staatlicher Willkür. Während die Bundesrepublik rechtsstaatlich ungefestigte Länder innerhalb der EU stets mit guten Gründen aufs schärfste kritisiert, diskreditiert sie sich in diesem Fall selbst. Europa aber ist mehr als eine Union für Wirtschaftswachstum.“
 
Eben-Worlée: „International wiesen Familienunternehmer wiederholt und eindringlich auf die Bedeutung von Investitionsschutzabkommen und Schiedsgerichtbarkeiten für den deutschen Export hin. Jetzt beteiligt sich gerade unser eigenes Bundeswirtschaftsministerium prominent an der Aushöhlung dieses so wichtigen Instruments internationaler Rechtssicherheit. Für die deutsche Wirtschaft ist dies geradezu peinlich.“
 
„Kaum zeichnet sich ab, die Bundesregierung könnte den Rechtsstreit gegen Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht verlieren, spielt sie über Befangenheitsanträge nun auf Zeit“, so Eben-Worlée weiter. „Bei dem Streitwert von 4,4 Milliarden Euro ist ein Eigeninteresse der Bundesrepublik wohl kaum von der Hand zu weisen. Sollte sie damit aber Erfolg haben, entzöge dies Schiedsgerichten in Europa zugunsten staatlicher Gerichte rechtlich den Boden.“
 
„Ein rechtlich absehbar unterliegender Staat beseitigt das Gericht, vor dem es unterliegen dürfte, und will es ersetzen. Ähnliche Strickmuster kennen wir allenfalls aus Polen, Ungarn, Rumänien oder der Türkei, um nicht die schlimmsten Länder dieser Vergleichsgruppe zu nennen“, warnt Eben-Worlée. „Die Bundesregierung wäre gut darin beraten, den für den Deutschen Export extrem wichtigen Rechtsrahmen im Hinblick auf Länder mit unterentwickeltem Justizwesen vorbildlich zu pflegen, anstatt ihn aus grobem Eigeninteresse aufzuweichen.“
 

 
 
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