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21.02.2017

Familienunternehmer begrüßen mehr Rechtssicherheit für Gläubiger bei Insolvenzen

Lutz Goebel: Reform der sog. Vorsatzanfechtung in der Insolvenzordnung hilft Unternehmern

Schluss mit der Praxis, dass Insolvenzverwalter bis zu zehn Jahre zurückliegende Geschäfte anfechten konnten. In vielen Fällen mussten beispielsweise Lieferanten den erhaltenen Kaufpreis zurückzahlen, der dann der Insolvenzmasse zugeordnet wurde. Mit der nun beschlossenen Reform des Insolvenzanfechtungsrechts wird ein großer Sprung nach vorn gemacht. „Unternehmer erhalten mehr Rechtssicherheit“, erklärt Lutz Goebel, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER. Die Reform sieht vor, die sog. Vorsatzanfechtung von zehn auf vier Jahre zu verkürzen. Gleichzeitig wird das weiter wichtige Rechtsmittel der Vorsatzanfechtung aber auch nicht ausgehebelt, was bei einer Verkürzung auf weniger als vier Jahre hätte geschehen können. Wichtig ist auch die Entscheidung, dass die Finanzämter und Sozialkassen nicht - wie lange diskutiert – bei Insolvenzfällen bevorzugt werden.  
 
Goebel weiter: „Insgesamt ist dem Gesetzgeber hier eine Balance zwischen den Interessen der verschiedenen Gläubigergruppen gelungen. Ein positiver Nebeneffekt ist die so erreichte Reduzierung der anfallenden Zinsen auf Insolvenzanfechtungsforderungen. Auch die Verschärfung des Beweismaßstabs für den Insolvenzverwalter zeugt von Lebensnähe. Die Rechtspolitiker von Union und SPD haben gezeigt, dass sie noch auf den letzten Metern vor der heißen Phase des Bundestagswahlkampfes schwierige, aber eben auch dringende Anpassungen der Rechtslage an die Bedürfnisse der Praxis vornehmen können.“

 
 
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