Das neue Datenschutzrecht

Das neue Datenschutzrecht

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach einer zweijährigen Übergangszeit das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) größtenteils ablösen. Ab dem 25.05.2018 gilt die Verordnung europaweit einheitlich und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Unternehmen in Deutschland müssen daher ihr derzeitiges Datenschutzmanagement anhand der neuen Rechtslage überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Diese Prüfung ist Bestandteil des unternehmenseigenen Risikomanagements, denn etwaige Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung können für Unternehmen erhebliche Nachteile mit sich bringen.

 
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