Das elektronische Transparenzregister wirtschaftlich Berechtigter

Das elektronische Transparenzregister wirtschaftlich Berechtigter

Auf Grundlage der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurde 2017 das Transparenzregister geschaffen, welches seit Ende Dezember 2017 für bestimmte Institutionen und Behörden einsehbar ist.

Obwohl es mit der Begründung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen wurde, wirkt es sich erheblich auf viele Geschäfts- und Lebensbereiche von Familienunternehmern und deren am Unternehmen beteiligten Angehörige aus. Nicht nur sollten sie überprüfen, ob alle Mitteilungspflichten erfüllt sind, sondern auch, ob ein Antrag auf beschränkte Einsichtnahme der Daten gestellt werden soll.

 
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