Im Gespräch

26.10.2011

Hintergrundgespräche mit der Bundesregierung

Am 26. Oktober 2011 trafen sich Verbandspräsident Lutz Goebel und Albrecht von der Hagen mit Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler MdB (FDP), Dr. Reinhardt Zinkann und Dr. Peer-Robin Paulus mit Prof. Dr. Röller, dem Chef-Wirtschaftsberater der Kanzlerin.

Beide Spitzengespräche standen auch im Banne des jüngsten Brüssel Gipfel zum Thema „Euro“.
Rösler zeigte sich interessiert an den Vorschlägen der Familienunternehmer, man möge die Zusammensetzung oder die Stimmgewichtung innerhalb des EZB-Rates verändern und im Rahmen des „Basel III“-Prozesses Fehlanreize zugunsten der Staatenfinanzierung aufheben. Im Übrigen wurden Familienunternehmer-Initiativen zu den Themen Haftungskapital-Mehrung und Energiepolitik erörtert.

Auch Dr. Röller, seit drei Monaten Leiter der Wirtschaftsabteilung im Bundeskanzleramt zeigte sich nach ausführlicher Darlegung und Erörterung der Brüsseler Gipfelbeschlüsse vom 27. Oktober 2011 sehr interessiert an den Vorhaben der Familienunternehmer, etwas gegen die weiter unverändert bestehende Diskriminierung von unternehmerisch investierten Eigenkapital gegenüber Fremdkapital zu unternehmen. Das Bundeskanzleramt möchte hierzu weiter auf dem Laufenden gehalten werden.

DIE FAMILIENUNTERNEHMER – ASU planen eine Studie zu der Frage, ob und ggf. mit exakt wie großen Steuerausfällen der von ihnen favorisierte Umbau des deutschen Steuerrechts verbunden wäre.

 
29.06.2011

DIE FAMILIENUNTERNEHMER zur Anhörung im Rechtsausschuss zum Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Es gibt Gesetzesvorhaben, mit denen sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht eben gerne beschäftigen. Das Insolvenzrecht schien lange eine solche Baustelle zu sein. Trotz vieler guter Ansätze konnte die letzte Reform in diesem Rechtsbereich aus dem Jahr 1999 ein gravierendes Manko nicht beseitigen: In Deutschland geht immer noch zu viel Kapital zum Schaden von Gläubigern, Schuldnern und der Volkswirtschaft dadurch verloren, dass Sanierungen und Insolvenzen unnötigerweise scheitern oder erst gar nicht zustande kommen. Ein ähnliches Schicksal drohte dem jüngsten Gesetzesvorhaben zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Erst die auch auf Druck der Familienunternehmer veranlasste Überarbeitung des Diskussionsentwurfes führte zu einem Gesetzesentwurf, den DIE FAMILEINUNTERNEHMER in wichtigen Punkten als praxistauglich begrüßen. Die zielorientierte Arbeit unserer Sanierungspolitischen Kommission hatte sich ausgezahlt: Kurz vor der Sommerpause waren DIE FAMILIENUNTERNEHMER bei der entscheidenden Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages unter neun geladenen Sachverständigen mit Dr. Dietmar Rendels als einziger Unternehmerverband und Vertreter der Wirtschaft präsent. So konnten unsere Forderungen für eine abschließende Verbesserung des Gesetzes prominent platziert werden: Zentral sind dabei betriebswirtschaftlich geschulte Richter sowie ein Moratorium, das sich Schuldner durch Transparenz „erkaufen“ müssen und Insolvenzverwalter, deren Neutralität noch stärker festgeschrieben werden sollte.

 
14.04.2011

Gedankenaustausch mit dem Bayerischen Staatsminister der Finanzen

Am 14. April 2001 trafen sich in Berlin Dr. Patrick Adenauer, begleitet von den Herren von der Hagen und Dr. Paulus von der Bundesgeschäftsstelle, und der Bayerische Staatsminister der Finanzen, Georg Fahrenschon, begleitet vom Bundestagsabgeordneten Dr. Hans Michelbach (CSU) und seinem Abteilungsleiter für Steuern, Herrn Eckehard Schmidt. Gegenstand der fachlichen Erörterung im informellen Rahmen und im kleinen Kreis waren in erster Linie steuerpolitische Reformvorhaben noch in dieser Legislaturperiode, soweit von diesen positive Auswirkungen auf die Eigenkapitalbasis von Unternehmen zu erwarten sind. Zentral ging es um aktuelle Pläne, auf dem Feld der Verlustverrechnung zu Verbesserungen zu kommen, aber auch darum, den von der Praxis bisher nicht angenommenen § 34a EStG zu verbessern. Darüber hinaus wurden auch finanzpolitische Themen neben dem Steuerrecht erörtert, so wie etwa die sog. „Euro-Rettung“ oder auch das „Basel III“-Abkommen. In fast allen Punkten konnte sowohl bei der Lagebeurteilung wie auch beim Herausarbeiten von Lösungsansätzen ein schon hoher Grad an Einklang erreicht werden.

 

Pressesprecher

Fugger

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Klaus-Hubert Fugger
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