
DIE FAMILIENUNTERNEHMER – ASU drängen nicht auf Steuerermäßigungen oder gar -geschenke. „Geschenke“ gibt es hier sowieso nicht, allenfalls einen partiellen Verzicht auf Wegnahme. Nein, Familienunternehmer verlangen nichts außer etwas volkswirtschaftliches Bewusstsein für das, was am Ende allen in der Gesellschaft nützt. Und dazu gehört ein Beitrag der Politik für mehr Krisenfestigkeit der deutschen Realwirtschaft, so auch der Familienunternehmer. Hier kann Steuerpolitik, durchaus ohne größere Einnahmenausfälle, schon eine ganze Menge leisten.
Steuerpolitik
Im Zeitalter der Krisen mehr Haftungskapital
Das Zeitalter der Wirtschaftskrisen ist nicht vorbei. Auch nicht durch den ertüchtigten EFSF. Noch ist kein Euro-Staat saniert, und noch sind viele Banken in der EU unterkapitalisiert. Daher gilt es jetzt weiter, durch einzelne intelligente und zielgenaue steuerpolitische Maßnahmen die Haftungskapitalbasis von Unternehmen möglichst aller Größen und Branchen zu verbessern:
Die 2004 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Mindestgewinnbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG führt bei vielen Unternehmern zu einem Wegfall der Anrechnenbarkeit von tatsächlich entstandenen Verlusten. Das ist Substanzbesteuerung. Sie ist zu streichen oder jedenfalls erheblich zu reduzieren, nicht nur von 60 auf 50 Prozent der durch Verlustverrechnung ausgleichbaren negativen Einkünfte.
Die deutsche Gruppenbesteuerung ist eine der hürdenreichsten der Welt. Darunter leidet unter anderem der Holdingstandort Deutschland. Wenigstens muss die Voraussetzung „Vorliegen eines Gewinnabführungsvertrag“ ersatzlos entfallen. Es liegt ein gangbares Reform-Modell des Instituts für Finanzen und Steuern vor.
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Kostenelementen ist eines der größten Ärgernisse des geltenden deutschen Unternehmenssteuerrechts. Eine Reform hier wäre mit einem Steuerausfall-Aufwand von wenigen hundert Millionen Euro machbar. Aber die schwarz-gelbe-Regierung hat schlecht verhandelt und vor der Lobby einiger weniger Groß-Kommunen ohne Not kapituliert. Das Thema bleibt trotzdem auf der Agenda.
Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde der Steuersatz für Kapitalgesellschaften erheblich reduziert. Ihre Gewinne thesaurierende Personenunternehmen erhielten im gleichen Zuge dagegen nur die Vorschrift § 34a EStG. Nach dieser liegt die Belastung für einbehaltene Gewinne nicht bei knapp unter 30 sondern tatsächlich bei ca. 38 Prozent. Der 34a EStG wird nicht genutzt. Er muss jetzt praxisfreundlich nachgebessert werden.
Auch eine Bundesregierungskoalition, die behauptet ohne Mehrheit auch im Bundesrat nichts auf die Beine stellen zu können, könnte mit ihrer Bundestagsmehrheit immerhin den 20 Jahren alten „Soli“ zur Finanzierung der Wiedervereinigung endlich abschaffen.
Betriebliche Fremdkapitalzinsen sind von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abziehbar, eine marktübliche Eigenkapitalverzinsung dagegen nicht. das ist nicht nur ungerecht, es führt auch zu Fehlallokationen von Haftungskapital weg aus den Betrieben, wo es für Innovationen und für mehr Krisenresistenz gebraucht würde. Mit dem Modell der „Zinsbereinigung“ gibt es eine Lösung – wie in Belgien Praxis.
SPD und Grüne wollen das gerade erst – nach zehnjähriger Diskussion reformierte Erbschaftsteuerecht erneut verändern, mit der Intention das Steueraufkommen zu erhöhen. Aber gerade hier muss jetzt einmal Ruhe einkehren. Und eine hier neu zuschlagende Substanzbesteuerung wäre genau das falsche im Vorfeld weiterer schwerer Krisen, die steuerbedingte Substanzauszehrung eigentlich verbieten.
SPD und Grüne wollen auch die Vermögenssteuer wiedereinführen bzw. auch eine sog. „Vermögensabgabe“, die auch Betriebe treffen soll, auf zehn Jahre neu einführen. Die Details dieser Pläne offenbaren einen gänzlich fehlenden Sinn für die Sorgen und Belange gerade jener Teile der mittelständischen Realwirtschaft, die Deutschland während der letzten Finanzkrisen noch über Wasser gehalten hat.
Publikation
Stärkung der Haftungskapitalbasis in Familienunternehmen durch Steuerreformen
Die Familienunternehmen sind gut aus der Krise 2008/2009 herausgekommen, nachdem sie in den Jahren nach 2002/2003 ihre Eigen- bzw. Haftungskapitalbasis präventiv deutlich zu verbessern imstande gewesen waren. Unser Motto bleibt: „Immer eine Generation voraus.“
Kurzinfo
Reformbaustelle Verlustverrechnung
Die schwarz-gelbe Koalition arbeitet ihre steuerpolitische Agenda laut dem Koalitionsvertrag weiter allenfalls zögerlich ab. Immerhin auf dem Feld der Verlustverrechnung könnte 2011 noch Raum für Änderungen bestehen (Mindestgewinnbesteuerung, Gruppenbesteuerung, § 8c KStG).
Aber auch hier wird nichts geschehen, gelingt es nicht, die sog „bürgerliche“ Koalition und das von ihr „geführte“ Bundesministerium der Finanzen zum Jagen zu treiben. Ergebnis derzeit noch völlig offen, will heißen: Es kann auch hier wieder still zu Steuererhöhungen kommen.
Pressemitteilungen
Familienunternehmer zu SPD-Parteitag: Mit höheren Steuern ist kein Staat zu machen
Lutz Goebel: Agenda2010 hat Deutschland gestärkt – Wieder mehr Umverteilungspolitik dreht das Rad zurück
DIE FAMILIENUNTERNEHMER kritisieren die steuer- und arbeitsmarktpolitischen Beschlüsse des SPD-Parteitages. „Die SPD hat ein Oppositionsprogramm beschlossen. Damit kann eine Regierungspartei keinen Staat machen und auch nicht die Mitte gewinnen.
Im Gespräch
Am 29. September besuchte Herr Lutz Goebel, Präsident der Familienunternehmer – ASU, den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Hartmut Koschyk MdB (CSU). Im Mittelpunkt der Erörterungen stand der Fragenkomplex „Reformansätze auf den Feldern der Verlustverrechnung“. Herr Goebel drängte auf eine wenigstens partielle Korrektur der 2004 eingeführten sog. „Mindestgewinnbesteuerung“, die nach wie vor nicht mit dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zusammen passt. Und er wies auf weitere Ansätze hin, wie mittels Steuerpolitik die Haftungskapitalbasis von Unternehmen verbessert werden kann.

